Ihr Anliegen?
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Unsere klassischen Leistungen:
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Ihr Nutzen!
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Amtliche Vermessungen
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- Verkauf eines Grundstückteiles?
- Teilung eines Grundstückes?
- Regelung eines vorgezogenen Erbes?
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- Grundstückszerlegungen mit Aufnahme einer Grenzurkunde
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- Sie bekommen ein im Grundbuch abschreibungsfähiges, neues Grundstück mit exakter Flächenangabe! Es ist fertig zum Verkauf oder zur Überschreibung an die Erben.
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- Grenzfeststellung oder Grenzwiederherstellung mit Aufnahme der Grenzurkunde
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- Sie erhalten Rechtssicherheit zu Ihrem Nachbarn bzgl. der alten, bestehenden Grenzen! Zäune können so auf der rechtmäßigen Grenze errichtet werden. Überbauungen können festgestellt werden.
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- Grenzstein fehlt, zerstört oder nicht auffindbar?
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- Abmarkungen (dauerhafte Kennzeichnungen) von Grenzpunkten mit Aufnahme einer Grenzurkunde
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- Sie erhalten örtlich erkennbare dauerhafte Grenzmarken und sichern damit den Grenzfrieden zum Nachbarn!
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- Nicht dauerhafte Kennzeichnung einer Grenze für einen akuten Zweck
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- Preiswerte Sichtbarmachung einer Grenze. Nur sinnvoll, wenn keine hohen Investitionen oder dauerhafte Installationen vorgesehen sind. In der Regel erfolgt die Grenzkennzeichnung mit Holzpfählen oder Farbmarken. Es wird keine Urkunde angefertigt. Bei Grenzstreitigkeiten nicht zu empfehlen.
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- Amtliche Lagepläne zum Baugesuch
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- Sie bekommen die Baugenehmigung!
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- Sie erhalten Rechtssicherheit! Ihr Haus wird entsprechend der Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück plaziert.
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- Einmessbescheinigungen (Bodenplattenüberprüfung)
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- Sie erhalten Rechtssicherheit! Es erfolgt die Überprüfung der Bauausführung mit den Vorgaben aus der Baugenehmigung.
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- Sie erhalten ein kreditwürdigeres Grundstück! Das Gebäude wird in die Flurkarte eingetragen, Ihr Grundstück erhält dadurch eine Wertsteigerung (Realkreditvergabe).
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