Erinnern Sie sich noch an den Song „Maschendrahtzaun“? Dieser Zaun und der dazugehörige Knallerbsenstrauch beschäftigte wochenlang die Gemüter - deutschlandweit.
Frage:
Was aber ist zu tun, wenn Ihr Nachbar behauptet, Ihr Zaun stehe auf seinem Grundstück und er gleichzeitig verlangt, Sie müssten diesen Zaun zurückbauen? Niemand weiß jedoch, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Wie stichhaltig ist also die Behauptung des Nachbarn?
Antwort:
Sie sollten die Grenze durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wiederherstellen lassen. Dieser wird die Grenze mit Grenzsteinen markieren und das Ergebnis in einer Grenzurkunde aufnehmen. Erst dann wissen Sie, auf wessen Grund und Boden der Zaun des Anstoßes wirklich verläuft.
Falls Sie beabsichtigen, Ihren Nachbarn auf der Grundlage des § 919 BGB an den entstehenden Vermessungskosten zu beteiligen, können wir auf Wunsch eine Kostenaufteilung vorbereiten. Beantragen Sie und Ihr Nachbar die Vermessung gemeinsam, so erhält jeder direkt eine separate Abrechnung der ihn betreffenden Kostenanteile.
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Frage:
„In unserer Straße wurden Leitungen verlegt. Dabei verschwanden unsere Grenzsteine. Was kann ich tun?“
Antwort:
Sprechen Sie sofort den „Zerstörer“ an! Machen Sie Fotos! Wer Grenzsteine zerstört oder beschädigt (auch unwissentlich) ist nach dem Gesetz verpflichtet, diese wiederherstellen zu lassen. Die Reparatur und die wichtige Urkunden-Dokumentation für einen Grenzstein kostet derzeit rund 600 €!
Übrigens: Zu neuen Zäunen
Sollten Sie und Ihr Nachbar sich nicht auf eine, beiden Nachbarn gefallende, Einfriedung einigen können, so ist der 1.25 m hohe Maschendrahtzaun tatsächlich die per Gesetz vorgeschriebene Lösung. Im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz werden diese und ähnliche Fragen geklärt. Die entsprechende Broschüre können Sie bei uns anfordern!